Schützen Sie Ihre Wasserzähler und Armaturen vor Frosteinwirkung. 

Achten Sie besonders auf den Schutz bei:
- Häuser die leer stehen
- Roh- und Neubauten
- Wasserleitungen in Garage, Dachboden oder Garten
- Weideanschlüsse
- Wasserzählerschächte

Für die Beseitigung der Schäden haftet der Grundstückseigentümer.

Schäden an der Wasserleitung können über eine Beobachtung des Wasserzählers fest gestellt werden. Wenn kein Wasser entnommen wird, dann dürfen sich die kleinen Rädchen am Wasserzähler nicht drehen.

Die Benutzung von Standrohren ist bei Frost nicht gestattet, bei Schäden haftet der Entleiher des Standrohres.