Die Eichfrist der Wasserzähler der Größe Qn 2,5 (Q3_4) aus dem Jahr 2013,

 

welche mit den Ziffern 3 beginnen, wurde durch das Stichprobenverfahren um drei Jahre, bis zum 31.12.2022, verlängert. Dies gilt für die Gemeinde Hagen im Bremischen, Gemeinde Loxstedt (außer Donnern und Stinstedt) und die Ortsteile Bokel, Hollen, Stubben und Wellen der Gemeinde Beverstedt. Die Stichprobenprüfung wurde vom Eichamt mit der amtlichen Nr. W19000163 13-1 bestätigt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.