Die Stadt Geestland hat für das Gebiet der ehemaligen Samtgemeinde Bederkesa die Abwasserbeseitigungspflicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Niedersächsischen Wassergesetzes auf den Wasserverband Wesermünde (vorher Wasserversorgungsverband Wesermünde-Mitte) übertragen.

Der Verband betreibt auf Grundlage seiner Satzung zur Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser) eine rechtlich jeweils selbständige Anlage

  1. zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung im Gebiet der Gemeinden Bad Bederkesa (ohne den Ortsteil Ankelohe), Flögeln, Drangstedt, Köhlen und dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 8 „Keilstraße“ in der Gemeinde Ringstedt
  2. zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus Hauskläranlagen
  3. zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung aus abflusslosen Sammelgruben

als öffentliche Einrichtung.

Die Abwasserbeseitigung erfolgt mittels zentraler Kanalisations- und Abwasserbehandlungsanlagen im Trennverfahren bzw. im Trenn- und Mischverfahren (zentrale Abwasseranlage) oder mittels Einrichtungen und Vorkehrungen zur Abfuhr und Behandlung von Abwasser einschließlich Fäkalschlamm, als dezentrale Abwasseranlagen.

Wichtige Information!

Besonders wichtig für eine funktionierende Abwasserentsorgung ist, dass die EINLEITUNGSBEDINGUNGEN, die in der Satzung festgeschrieben sind, eingehalten werden.
Die satzungsrechtlichen Bestimmungen können Sie hier nachlesen:
DOWNLOAD Satzungsheft ab 01.01.2021 [pdf]

ACHTUNG! Fremdstoffe, wie Chemikalien, Öle, Fette, Arzneimittel, Feuchttücher, Windeln etc. gehören NICHT in den Abfluss sondern in die Mülltonne, bzw. in den Sondermüll.

Beachten Sie folgendes Infoblatt:

spuelverderber

DOWNLOAD Spülverderber [pdf]

ANSPRECHPARTNER

Rüdiger Finck
Kläranlage
Telefon: (04745) 64 06
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