Der Schutz unserer wertvollen Grundwasservorkommen wird durch die Vorschriften der Wasserschutzgebietsverordnung reglementiert. Hier werden Bewirtschaftungseinschränkungen bzw. Verbote geregelt.

Zum zusätzlichen Schutz des Grundwassers in unseren Trinkwassergewinnungsgebieten arbeiten wir seit 1993 intensiv mit der Landwirtschaft in einer freiwilligen Kooperation zusammen.

Hierzu wurde ein gemeinsames Schutz- und Beratungskonzept entwickelt, mit dem Ziel, die Grundwasserqualität zu sichern bzw. zu verbessern. Dies geschieht durch gezielte Maßnahmen in Form von freiwilligen Vereinbarungen und fachlicher Beratung zum Dünge- sowie Pflanzenschutzmittelmanagement.

Die angebotenen freiwilligen Vereinbarungen gehen dabei über die gute fachliche Praxis hinaus

Die Kooperation wird fachlich durch eine landwirtschaftliche Gewässerschutzberatung für den Trinkwasserschutz sowie durch die Zusammenarbeit mit den Fachbehörden unterstützt. Die finanziellen Mittel werden vom Land Niedersachsen bereitgestellt und durch Mittel der Europäischen Gemeinschaft unterstützt.