Haben Sie Fragen an Ihren Trinkwasserversorger? Vielleicht finden Sie ja in unserer Frage und Antwort-Sammlung bereits die Lösung.

Falls nicht, fragen Sie uns direkt, per Telefon (04745) 94 36 0 oder online unter

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Verbraucherschlichtung möglich?

Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Für Verbraucherschlichtung ist die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle zuständig.

Der Wasserverband Wesermünde nimmt jedoch an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.

Die allgemeinde Verbraucherschlichtungsstelle ist:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
www.verbraucher-schlichter.de

Können die Wasserwerke besichtigt werden?

Ja. Gerne zeigen wir interessierten Besuchergruppen oder Schulklassen das Gelände unserer Betriebshöfe und das Innenleben unserer Wasserwerke. Bitte wenden Sie sich zur Absprache eines Besichtigungstermins an unsere Verwaltung Tel: (04745) 94 36 0.

siehe Kontakt

Wo kann man beantragen, dass Trinkwassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen, abgesetzt werden?

Entsprechende Anträge nehmen die für die Abwasserbeseitigung zuständigen Gemeinden entgegen. Ihre Satzungen regeln, ob nachweislich nicht in die Kanalisation gelangte Wassermengen in vollem Umfang oder nur teilweise von dem bezogenen Frischwasser für die Berechnung der Abwassergebühren abgesetzt werden können. Für Einbau, Unterhaltung und Selbstablesung eines für die Ermittlung der genauen Absetzmenge erforderlichen geeichten Zwischenzählers ist der Grundstückseigentümer zuständig.

Was muss ich tun, wenn ich bei einem bestehenden Wasseranschluss den Wechsel des Eigentümers mitteilen möchte?

Sehen Sie hierzu unsere Hinweise zur Änderung des Eigentumsverhältnisses.

siehe Anträge

Was muss ich tun, wenn ich einen neuen Wasseranschluss anmelden möchte?

Sehen Sie hierzu unsere Hinweise zur „Herstellung eines Wasseranschlusses"

siehe Anträge

Wie kann ich mich informieren und was kann ich tun, wenn ich eine Störung in meiner Trinkwasserversorgung feststelle?

Sollte es in Bereichen unseres Versorgungsgebietes zu technischen oder qualitativen Störungen in der Trinkwasserversorgung kommen, informieren wir unsere Kunden sofort mit einer Eilmeldung auf unserer Homepage. Wenn Sie uns eine Störung mitteilen wollen, finden Sie hier unsere Hinweise zur Störungsmeldung.

siehe Störungsmeldung

Werden dem Trinkwasser chemische Substanzen (wie z.B. Chlor) zugesetzt?

Nein. Unser Rohwasser, das wir aus grundwasserführenden Schichten fördern, durchläuft in unserem Wasserwerk lediglich einen natürlichen Filterungsprozess und ist dann für den Genuss bedenkenlos geeignet.

siehe Wasseraufbereitung

Wie hoch liegen in etwa die Kosten für die Trinkwasserversorgung bei einem Vier-Personen-Haushalt?

Ein durchschnittlicher 4-Personen-Haushalt, der von uns mit Trinkwasser versorgt wird, zahlt für einen Jahresverbrauch inkl. Grundgebühr und Mehrwertsteuer ca. 190,00 EUR.

siehe Preisinformationen

Woher kommt das Trinkwasser des Wasserverbandes Wesermünde?

Bei dem Wasser, das wir in unserem Wasserwerk aufbereiten, handelt es sich ausschließlich um Grundwasser, welches wir im Trinkwassergewinnungsgebieten der Wasserwerke Häsebusch, Bad Bederkesa und Kührstedt mit Hilfe von Brunnen und Tauchpumpen aus ortsnahen grundwasserführenden Schichten fördern.

siehe Wassergewinnung

Wie setzt sich das Wasserentgelt zusammen?

Die Kosten, die wir für die Trinkwasserversorgung in Rechnung stellen, setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem variablen Verbrauchspreis zusammen. Der Grundpreis ist abhängig von der Anschlussgröße der Trinkwasser-Zuleitung beim Verbraucher. Der Verbrauchspreis ergibt sich aus dem tatsächlichen Mengenverbrauch, der einmal jährlich anhand des Wasserzählers beim Verbraucher abgelesen wird.

siehe Preisinformationen

Wie wird das Wasserentgelt berechnet?

Über das Wasserentgelt decken wir sämtliche Kosten für die Wassergewinnung, Wasseraufbereitung, Wasserverteilung und Verwaltung ab. Die Kosten enthalten auch die Aufwendungen für die Unterhaltung aller Einrichtungen und Anlagen, Zinsen, Abschreibungen sowie die an das Land zu entrichtende Wasserentnahmegebühr. Die Kosten der örtlichen Versorgung und der Hausanschlüsse werden über Baukostenzuschüsse bzw. -erstattungen der Anschlussnehmer finanziert.