Der Wasserverband Wesermünde ist ein Zweckverband im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verwaltet er seine Aufgaben eigenverantwortlich.
Die Grundlage für die Wasserversorgung bilden die Wasserversorgungssatzung vom 21.12.1995, die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV), die ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV sowie die Entgeltregelung für die Versorgung mit Wasser.
Die aktuelle Rechtsgrundlage des Verbandes ist die Verbandsordnung vom 8. Dezember 2014. Der Wasserverband Wesermünde verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Die Verbandsversammlung setzt sich aus den Vertretenden der Verbandsmitglieder zusammen. Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden, sechs weiteren Mitgliedern sowie dem Verbandsgeschäftsführer.
Verbandsvorsitzender
Claus Seebeck (Geestland)
Stellvertretender Verbandsvorsitzender
Ralf Hedderich (Loxstedt)
Verbandsgeschäftsführer
Marcus Mende (Otterndorf)
Stellvertretender Verbandsgeschäftsführer
Nils Richter (Ihlienworth)
Mitglieder der Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung setzt sich aus Vertretenden der folgenden Mitgliedsgemeinden zusammen:
(Sie können sich die Vertretetenden der Verbandsmitglieder der einzelnen Mitgliedgemeinden mit einem Klick auf den orangen Pfeil in der Mitgliederliste anzeigen lassen.)

