Der Wasserverband Wesermünde ist ein Zweckverband im Sinne des Niedersächsischen Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) vom 19. Februar 2004. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der sich in eigener Verantwortung selbst verwaltet.
Grundlage für die Versorgung mit Wasser ist die Wasserversorgungssatzung vom 21.12.1995, die „Bundeseinheitliche Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV), die „Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV" sowie die „Preise und Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit Wasser" (Entgeltregelung).
Rechtsgrundlage ist die Verbandsordnung vom 8. Dezember 2014. Der Verband verfolgt nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen. Die Verbandsversammlung besteht aus Vertretenden der Verbandsmitglieder. Der Verbandsausschuss setzt sich aus dem Verbandsvorsitzenden sowie sechs weiteren Mitgliedern und dem Geschäftsführer zusammen.
Verbandsvorsitzender: | Claus Seebeck (Geestland) |
Stellvertr. Verbandsvorsitzender: | Ralf Hedderich (Loxstedt) |
Verbandsgeschäftsführer: | Marcus Mende (Otterndorf) |
Stellvertr. Verbandsgeschäftsführer: | Nils Richter (Ihlienworth) |
Die Verbandsversammlung setzt sich wie folgt zusammen:
(Sie können sich die Vertretetenden der Verbandsmitglieder der einzelnen Mitgliedgemeinden mit einem Klick auf den orangen Pfeil in der Mitgliederliste anzeigen lassen)