Sie möchten ein Grundstück neu an die Wasserversorgung anschließen oder einen bestehenden Wasseranschluss ändern? Hier finden Sie die notwendigen Informationen und Antragsformulare.

Herstellung oder Änderung eines Wasseranschlusses

Für einen neuen Hausanschluss sowie für die Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Anschlusses verwenden Sie bitte die entsprechenden Antragsformulare:

  • Antrag auf Herstellung eines Wasseranschlusses
  • Antrag auf Kanalanschluss (nur im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Bederkesa)

Bitte reichen Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten ein.

Wichtige Hinweise

Arbeiten an der Trinkwasserinstallation dürfen ausschließlich durch ein vom Wasserverband Wesermünde zugelassenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Für die Bearbeitung benötigen wir die vollständigen Unterlagen spätestens sechs Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme der Hausinstallation.

Sie können Ihre Anträge per Post, über unser Kundenportal, persönlich in unseren Geschäftsstellen oder als PDF-Scan per E-Mail einreichen.

Bereich Nord

Für Grundstücke im nördlichen Verbandsgebiet (Stadt Geestland, Gemeinde Schiffdorf, Gemeinde Beverstedt) stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Ansprechpartnerin:
Frau Katharina Mahlstedt
Telefon: (04745) 94 36 13

Technischer Ansprechpartner:
Herr Stefan Thiele
Telefon: (04745) 94 36 22

Bereich Süd

Für Grundstücke im südlichen Verbandsgebiet (Gemeinde Hagen i. Br., Gemeinde Loxstedt) stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Ansprechpartnerin:
Frau Cordes
Telefon: (04745) 94 36 53

Technischer Ansprechpartner:
Herr Olaf Schnaars
Telefon: (04745) 94 36 57

Änderung des Eigentumsverhältnisses

Bei einem Eigentümerwechsel informieren Sie uns bitte mit dem entsprechenden Formular. Bitte reichen Sie die Mitteilung erst nach der Übergabe des Objekts bei uns ein. Tragen Sie dazu das Datum der Übergabe sowie den aktuellen Zählerstand ein.

Sobald uns das vollständig ausgefüllte Formular vorliegt, erstellen wir die Schlussabrechnung für den bisherigen Eigentümer und führen den neuen Eigentümer als Vertragspartner weiter.

Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)

Mit einer Einzugsermächtigung erteilen Sie uns die Erlaubnis, fällige Beträge bequem per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen.

Bitte teilen Sie uns die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats oder eine Änderung Ihrer Bankverbindung rechtzeitig schriftlich mit. Reichen Sie dazu gerne das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular bei uns ein.