Vom 01.12.2021 bis 15.01.2022 werden die Wasserzähler im
Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Wesermünde werktags
in der Zeit zwischen 8 und 19 Uhr durch die Mitarbeiter der Firma
C & K Service GmbH aus Sottrum unter Beachtung der Abstands
und Hygieneregeln (3G) abgelesen.

Die Ableser können sich ausweisen. Sie werden gebeten, die Zähler für die Ablesung
zugänglich zu machen. Zählerschächte sind zu entleeren, instand
zu setzen und gegen Wassereintritt abzudichten.
Hinweis Stichprobenprüfung: Die Eichfrist der Wasserzähler mit
den Seriennummern: 15XXXX ff. wurde mit Bestätigung des
Eichamtes (Los.-Nr.: WRP21198 / WRP21199) bis 2024 verlängert.

Onlineablesung unter www.selbstableser.de

Achtung: Schützen Sie Ihre Wasserzähler und Armaturen vor
Frosteinwirkung. Dies gilt besonders für Neubauten,
Wochenendhäuser und Weideanschlüsse. Für die Beseitigung der
Frostschäden und die damit verbundenen Wasserverluste
haftet
der Grundstückseigentümer
.
Die Benutzung von Standrohren ist bei Frost nicht gestattet, bei
Schäden haftet der Entleiher des Standrohres.