Achtung: Schützen Sie Ihre Wasserzähler und Armaturen vor Frosteinwirkung. Dies gilt besonders für Neubauten, Wochenendhäuser und Weideanschlüsse. Für die Beseitigung der Frostschäden sowie Leitungsleckagen und die damit verbundenen Wasserverluste haftet der Grundstückseigentümer. Die Benutzung von Standrohren ist bei Frost nicht gestattet, bei Schäden haftet der Entleiher des Standrohres.