In der kalten Jahreszeit können Frost und niedrige Temperaturen erhebliche Schäden an Wasserleitungen und Wasserzählern verursachen. Um kostspielige Reparaturen und unnötige Wasserverluste zu vermeiden, sollten rechtzeitig Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Wasserzähler und Leitungen: Schützen Sie diese ausreichend vor Frost, insbesondere in unbeheizten Räumen.

  • Neubauten und Wochenendhäuser: Nicht benötigte Wasserleitungen rechtzeitig absperren und entleeren.

  • Weideanschlüsse: Außenliegende Wasseranschlüsse winterfest machen und bei Nichtbenutzung entleeren.

  • Standrohre: Bei Frost ist die Nutzung von Standrohren nicht gestattet.

Der Grundstückseigentümer ist für den ausreichenden Frostschutz der Wasserinstallationen verantwortlich. Bei Schäden durch unzureichenden Frostschutz haftet der Grundstückseigentümer im Rahmen der geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen für die entstehenden Kosten.

Bei Schäden durch die Nutzung von Standrohren bei Frost haftet der Entleiher für Reparaturkosten und mögliche Wasserverluste.

Sorgen Sie rechtzeitig für ausreichenden Frostschutz, um Schäden und unnötige Kosten zu vermeiden.